CDU/CSU und SPD einigten sich auf neue Regelung für Langzeitarbeitslose

Wie die Berliner Zeitung heute berichtete, einigten sich gestern die Koalition und die SPD darauf, dass über 58-jährige Arbeitslose nicht mehr in die sogenannte “Zwangsverrentung” geschickt werden, sondern dass die Regelung verändert wird.

Nach der 58er-Regelung brauchen sich ältere Arbeitslose, die das Arbeitslosengeld II beziehen, nicht mehr einer Job-Vermittlung bei der Arbeitsagentur zur Verfügung zu stellen. Damit konnte die Zeit bis zur Beantragung der Rente überbrückt werden, ohne dass finanzielle Abschläge drohten. Mehrfach hatten die Gewerkschaften, Linkspartei und die Sozialverbände diese Regelung als Zwangsverrentung heftig kritisiert, denn sie sorgte u. a. dafür, dass zu viele ältere Arbeitslose sich zu frühzeitig aus dem Erwerbsleben verabschiedeten und Rentenabschläge in Kauf nehmen mussten.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass über 58-jährige Arbeitslose zunächst zwölf Monate der Arbeitsagentur einer Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müssen. Erhalten sie in diesem Zeitraum kein Angebot, können sie sich als Arbeitsuchender abmelden und trotzdem weiterhin das Arbeitslosengeld II beziehen. Die Abmeldung ist aber nicht zwingend. Wer möchte, kann sich weiterhin einer Vermittlung zur Verfügung stellen und auch Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen. Andrea Nahles, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dazu: “ Damit machen wir klar: Ältere gehören nicht zum alten Eisen.”

Ab dem 63. Lebensjahr gilt dann der Vorrang der Rente vor dem Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, dieser Verweis würde keine “unzumutbare Härte”erzeugen, so Nahles weiter. Das würde beispielsweise für jene gelten, die neben ihrem Erwerbseinkommen zusätzlich noch das Arbeitslosengeld II erhalten. Welche Härtefälle noch in diesen Bereich fallen, soll in einer Verordnung festgelegt werden.